Wer gegenüber dem Finanzamt vorsätzlich falsche, unvollständige oder gar keine Angaben gemacht hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Selbstanzeige abgeben. Typische Fälle sind nicht erklärte Einkünfte, verschwiegene Kapitalerträge, Einnahmen aus einer Vermietung oder unvollständige Angaben im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit.