
Neue Altersvorsorge ab 2027: Was kommt nach der Riester-Rente?
Der Bundesrat hat am 08. Mai 2026 dem Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge zugestimmt. Ab 2027 soll die bisherige Riester-Rente durch eine neue staatlich geförderte private Altersvorsorge ersetzt werden. Bereits bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten. Neue Verträge sollen künftig jedoch nach einem neuen Modell abgeschlossen werden können. Ziel der Reform ist es, die private Altersvorsorge einfacher, transparenter und renditestärker zu gestalten, damit mehr Menschen privat Geld für das Alter zurücklegen.
Im Mittelpunkt steht das sogenannte Altersvorsorgedepot. Dabei können Beiträge langfristig in Kapitalanlagen wie Fonds oder ETFs investiert werden. Dadurch entstehen bessere Renditechancen als bei vielen klassischen Riester-Verträgen. Gleichzeitig besteht aber auch ein höheres Risiko, da Wertschwankungen am Kapitalmarkt möglich sind.
Besonders profitieren können junge Menschen, Familien sowie Personen mit langfristigem Anlagehorizont. Auch Selbstständige und Freiberufler sollen künftig Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge erhalten. Für Familien bleibt die Kinderzulage ein wichtiger Vorteil. Zudem soll es einen Berufseinsteigerbonus für junge Sparer geben.
Künftig sollen verschiedene Formen der Altersvorsorge möglich sein. Wer mehr Renditechancen nutzen möchte, kann ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie wählen. Wer mehr Sicherheit bevorzugt, kann sich für ein Garantieprodukt entscheiden. Zusätzlich soll es ein Standarddepot geben, das einfach ausgestaltet und kostengünstig sein soll.
Steuerlich bleibt das Grundprinzip der nachgelagerten Besteuerung erhalten. Beiträge und Zulageansprüche können, wie bisher, im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft, ob über die Zulage hinaus ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil entsteht.
Während der Ansparphase werden Wertsteigerungen und Erträge im Altersvorsorgevertrag nicht laufend besteuert. Das bedeutet: Es fällt während der Ansparphase keine Abgeltungsteuer auf Erträge innerhalb des geförderten Vertrags an. Die Besteuerung erfolgt erst später in der Auszahlungsphase.
In der Auszahlungsphase unterliegen Leistungen aus geförderten Beiträgen grundsätzlich in voller Höhe der Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz. Das betrifft auch Zulagen sowie darauf entfallende Erträge und Wertsteigerungen.
Fazit
Das neue Altersvorsorgedepot kann die private Altersvorsorge deutlich attraktiver machen. Besonders interessant ist es für Personen mit langfristigem Anlagehorizont, Familien, junge Berufseinsteiger sowie künftig auch Selbstständige und Freiberufler. Die größere Kapitalmarktorientierung bietet bessere Renditechancen, bringt aber auch mehr Schwankungsrisiken mit sich.
Bestehende Riester-Verträge sollten nicht vorschnell gekündigt werden. Sinnvoll ist eine individuelle Prüfung, ob der Altvertrag weitergeführt, beitragsfrei gestellt oder ab 2027 ein Wechsel in die neue Förderung vorgenommen werden sollte. Entscheidend sind insbesondere Kosten, Garantien, bisherige Förderung, Restlaufzeit und persönliche Risikobereitschaft.










