
Kryptowährungen richtig versteuern
Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum sind längst auch steuerlich relevant. Viele Anleger gehen davon aus, dass erst die Auszahlung auf das eigene Bankkonto versteuert werden muss. Das ist jedoch nicht richtig. Bereits der Verkauf, der Tausch in eine andere Kryptowährung oder die Bezahlung einer Ware oder Dienstleistung mit Kryptowährungen kann einen steuerpflichtigen Vorgang auslösen.
Wer Kryptowährungen im Privatvermögen hält, erzielt bei einer Veräußerung innerhalb eines Jahres grundsätzlich Einkünfte aus einem privaten Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Der steuerpflichtige Gewinn ergibt sich aus dem Veräußerungspreis abzüglich der Anschaffungskosten und der damit verbundenen Gebühren. Dieser Gewinn unterliegt dem persönlichen Einkommensteuersatz und nicht der Abgeltungsteuer.
Entscheidend ist insbesondere die Haltedauer. Werden Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten, ist ein späterer Veräußerungsgewinn im Privatvermögen grundsätzlich steuerfrei. Erfolgt der Verkauf innerhalb eines Jahres, bleibt der Gewinn nur dann steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aus sämtlichen privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro beträgt. Dabei handelt es sich um eine Freigrenze. Wird diese erreicht oder überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Auch der Tausch einer Kryptowährung in eine andere gilt steuerlich als Veräußerung. Wer beispielsweise Bitcoin gegen Ethereum tauscht, muss für die abgegebenen Bitcoin einen Gewinn oder Verlust ermitteln. Gleichzeitig beginnt für die neu erworbenen Ethereum eine neue einjährige Haltefrist. Gleiches gilt, wenn Kryptowährungen zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen eingesetzt werden.
Verluste aus privaten Kryptogeschäften können grundsätzlich nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Eine Verrechnung mit Arbeitslohn, Vermietungseinkünften oder Kapitalerträgen ist nicht möglich. Nicht ausgeglichene Verluste können unter bestimmten Voraussetzungen in andere Veranlagungszeiträume übertragen werden.
Für die korrekte Besteuerung ist eine vollständige Dokumentation besonders wichtig. Anleger sollten Kaufdatum, Verkaufsdatum, Menge, Kurswert in Euro, Gebühren, Wallet, Handelsplattform und Art der Transaktion festhalten. Steuerreports der Handelsplattformen können hierbei hilfreich sein, sollten jedoch stets auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden.
Fazit: Zusammenfassend ist bei Kryptowährungen nicht nur der Verkauf gegen Euro steuerlich relevant. Auch Tauschgeschäfte, Zahlungen sowie Erträge aus Staking oder Lending können eine Steuerpflicht auslösen. Da jede Transaktion einzeln beurteilt werden muss, sollten sämtliche Vorgänge von Beginn an vollständig dokumentiert werden. Bei zahlreichen Transaktionen, unterschiedlichen Wallets oder zusätzlichen Erträgen empfiehlt sich eine frühzeitige steuerliche Prüfung.









