
Immobilien zu Lebzeiten auf die Kinder übertragen und Nießbrauch sichern
Wer mehrere Immobilien besitzt oder ein größeres Vermögen aufgebaut hat, sollte frühzeitig über die Vermögensnachfolge nachdenken. Eine Übertragung zu Lebzeiten kann steuerlich sinnvoll sein, da persönliche Freibeträge bei der Schenkungsteuer genutzt werden können. Kinder haben gegenüber jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro. Dieser Freibetrag kann grundsätzlich alle zehn Jahre erneut genutzt werden.
Ein bewährtes Gestaltungsinstrument bei der Übertragung ist der Vorbehaltsnießbrauch. Dabei wird das zivilrechtliche Eigentum an einer Immobilie auf die Kinder übertragen. Die Eltern behalten sich jedoch das Recht vor, die Immobilie weiterhin selbst zu nutzen oder die Mieteinnahmen zu erhalten.
Das bedeutet, die Immobilie gehört rechtlich bereits den Kindern, die wirtschaftliche Nutzung verbleibt aber weiterhin bei den Eltern. Gerade bei vermieteten Immobilien ist das attraktiv, weil die Eltern weiterhin Einkünfte erzielen können und dennoch bereits Vermögen auf die nächste Generation übertragen wird.
Auch steuerlich kann der Nießbrauch vorteilhaft sein. Da die Kinder die Immobilie nicht unbelastet erhalten, mindert der Wert des Nießbrauchs grundsätzlich den steuerpflichtigen Erwerb. Dadurch kann sich die Schenkungsteuer deutlich reduzieren oder im Idealfall vollständig vermeiden lassen.
Wichtig ist jedoch eine sorgfältige Planung. Die Übertragung muss notariell beurkundet und der Nießbrauch im Grundbuch eingetragen werden. Außerdem sollten die steuerlichen Werte, die künftige Nutzung, mögliche Mieteinnahmen sowie familiäre und rechtliche Aspekte vorab geprüft werden.
Fazit:
Der Nießbrauch an Immobilien kann eine sinnvolle Möglichkeit sein, Vermögen frühzeitig auf Kinder zu übertragen, steuerliche Freibeträge optimal zu nutzen und sich gleichzeitig die Nutzung oder Erträge aus der Immobilie zu sichern. Besonders bei größerem Immobilienvermögen empfiehlt sich eine individuelle steuerliche Beratung.










