
Investitionsbooster: Mit der degressiven Abschreibung schneller Steuern sparen
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können bei betrieblichen Investitionen derzeit von verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten profitieren. Der sogenannte Investitionsbooster ermöglicht es, Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmter Wirtschaftsgüter schneller steuerlich geltend zu machen. Dadurch sinkt der steuerpflichtige Gewinn insbesondere in den ersten Jahren nach der Investition und die Liquidität des Unternehmens wird geschont.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des betrieblichen Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, kann die degressive Abschreibung genutzt werden. Hierzu zählen beispielsweise Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Computer oder bestimmte betriebliche Fahrzeuge. Gebäude und andere unbewegliche Wirtschaftsgüter fallen dagegen nicht unter diese Regelung.
Bei der degressiven Abschreibung wird jedes Jahr ein gleichbleibender Prozentsatz auf den jeweils noch vorhandenen Restbuchwert angewendet. Der Abschreibungssatz darf höchstens das Dreifache des linearen Abschreibungssatzes und maximal 30 Prozent betragen. Bei einer Maschine mit Anschaffungskosten von 100.000 Euro und einer Nutzungsdauer von zehn Jahren würde die lineare Abschreibung jährlich 10.000 Euro betragen. Bei Nutzung des Investitionsboosters können im ersten vollständigen Jahr dagegen bis zu 30.000 Euro abgeschrieben werden. Im folgenden Jahr wird der Abschreibungssatz auf den verbleibenden Restbuchwert angewendet.
Die degressive Abschreibung führt allerdings nicht zu höheren Abschreibungen insgesamt. Die Anschaffungskosten werden lediglich schneller steuerlich berücksichtigt. In späteren Jahren fallen die Abschreibungsbeträge entsprechend geringer aus. Ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung ist möglich und regelmäßig sinnvoll, sobald die lineare Abschreibung auf den Restbuchwert zu einem höheren Jahresbetrag führt.
Eine besondere Förderung besteht außerdem für betriebliche Elektrofahrzeuge, die im maßgeblichen Zeitraum neu angeschafft werden. Im Jahr der Anschaffung können 75 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Die restlichen Anschaffungskosten werden nach gesetzlich festgelegten Prozentsätzen über die folgenden fünf Jahre verteilt.
Ob die degressive Abschreibung im Einzelfall vorteilhaft ist, hängt insbesondere von der aktuellen und der erwarteten Gewinnsituation ab. Bei hohen Gewinnen kann die schnelle Abschreibung eine deutliche kurzfristige Steuerentlastung bewirken. Bei niedrigen Gewinnen, bestehenden Verlustvorträgen oder zukünftig steigenden Steuersätzen kann dagegen die lineare Abschreibung günstiger sein.
Fazit
Der Investitionsbooster bietet Unternehmen eine interessante Möglichkeit, geplante Investitionen steuerlich schneller zu berücksichtigen und die eigene Liquidität zu verbessern. Vor größeren Anschaffungen sollte geprüft werden, welcher Investitionszeitpunkt und welche Abschreibungsmethode unter Berücksichtigung der individuellen Gewinnentwicklung den größten steuerlichen Vorteil bieten.









