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16. April 2026

Neue E-Auto-Förderung 2026

Ab 2026 gibt es in Deutschland eine neue Kaufförderung für Elektroautos, die vor allem Privatpersonen mit geringerem und mittlerem Einkommen unterstützen soll. Die Förderung gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden. Eine Antragstellung ist voraussichtlich im Mai online möglich.

Im Zentrum der neuen Regelung steht eine einkommensabhängige Förderung. Anders als bei früheren Umweltboni, die weitgehend pauschal ausgezahlt wurden, richtet sich die Höhe der Prämie nun nach dem zu versteuernden Einkommen der Antragsteller.

Für rein elektrische Fahrzeuge sind Zuschüsse bis zu 6.000 Euro vorgesehen, während Plug-in-Hybride mit geringeren Beträgen gefördert werden. Besonders profitieren Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 45.000 Euro, die mit den höchsten Zuschüssen rechnen können. Mit steigendem Einkommen reduziert sich die Förderung entsprechend. Zusätzlich gibt es einen Familienbonus, durch den sich die Prämie pro Kind weiter erhöhen kann.

Förderberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen. Die Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro jährlich, für Familien mit zwei Kindern erhöht sie sich auf maximal 90.000 Euro. Unternehmen und gewerbliche Käufer sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

Gefördert werden ausschließlich neu zugelassene Fahrzeuge. Dazu zählen sowohl reine Elektroautos als auch Plug-in-Hybride, sofern diese bestimmte Umweltanforderungen erfüllen. Gebrauchtwagen sind nach aktuellem Stand nicht Teil des Förderprogramms. Voraussetzung ist zudem, dass das Fahrzeug nach dem Kauf für 3 Jahre gehalten wird.


Der Ablauf der Förderung ist vergleichsweise einfach gestaltet, auch wenn er erst zeitversetzt startet. Nach dem Kauf oder Leasing eines Fahrzeugs und dessen Zulassung kann der Antrag online gestellt werden, sobald das Förderportal im Mai 2026 geöffnet wird. Die Auszahlung erfolgt anschließend nach erfolgreicher Prüfung der eingereichten Unterlagen. Wichtig ist, dass die Antragstellung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt, die üblicherweise bei etwa einem Jahr nach Zulassung liegt.

Neben der Kaufprämie profitieren Elektroautobesitzer weiterhin von zusätzlichen Vorteilen. Dazu gehören unter anderem die sogenannte THG-Prämie sowie die Kfz-Steuerbefreiung bis zum 31. Dezember 2035.
 
Beispielrechnung: Familie mit 2 Kindern

Angenommen, eine vierköpfige Familie kauft 2026 ein Elektroauto:

  • Haushaltseinkommen: 50.000 € pro Jahr
  • Fahrzeug: reines Elektroauto 
  • Kaufpreis: 40.000 €

Förderung:

  • Grundförderung (bei diesem Einkommen): ca. 4.000 €
  • Familienbonus: +1.000 € (500 € pro Kind, max. 2 Kinder)

Gesamte Förderung: 5.000 €