
Kabinett beschließt Erleichterung für Familien: Künftig soll das Kindergeld ab Geburt ohne Antrag ausgezahlt werden
Die Bundesregierung möchte bürokratische Hürden für Familien abbauen. Heute hat das Kabinett den Gesetzentwurf für das antragslose Kindergeld beschlossen. Das Kindergeld soll künftig nach der Geburt eines Kindes antragslos ausgezahlt werden.
Das ist eine große Entlastung für Familien in der Zeit nach der Geburt, ein wichtiger Baustein für Bürokratieabbau und ein weiterer Schritt hin zu einem modernen Staat. Die antragslose Auszahlung des Kindergelds ist im Koalitionsvertrag vereinbart und entspricht einer Empfehlung der Kommission zur Sozialstaatsreform.
Mit der Änderung wird das Once-Only-Prinzip umgesetzt. Daten müssen gegenüber der Verwaltung nur einmal angegeben werden. Das bringt erhebliche Erleichterungen für hunderttausende Eltern. Das BMF rechnet damit, dass ca. 300.000 Erstanträge pro Jahr künftig nicht mehr gestellt werden müssen.
Das Gesetz soll mit Wirkung zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Auszahlung ohne Antrag wird dann in zwei Stufen im Laufe des Jahres 2027 möglich sein:
- In einer ersten Stufe (voraussichtlich im März 2027) soll das Kindergeld für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein älteres Kind haben, an die Person ausgezahlt werden, die bisher das Kindergeld erhält.
- In einer zweiten Stufe (voraussichtlich im November 2027) soll auch für erste Kinder das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden. Die Voraussetzungen dafür sind, dass
- mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt,
- von diesem Elternteil eine IBAN bekannt ist und
- mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet.

